Deutsches Ärzteblatt | Jg. 107 | Heft 48 | 3. Dezember 2010
"● Für teilnehmende GKV-Versicherte richtet die Krankenkasse
ein individuelles Konto ein. Darauf wird ein
Guthaben gebucht, das der Versicherte zur Bezahlung
der zehnprozentigen Selbstbeteiligung nutzen kann,
wenn er zum Arzt geht.
● Das Guthaben umfasst zehn Prozent der individuell zu
erwartenden ambulanten Behandlungskosten.
● Ist es aufgebraucht, muss der Versicherte die Selbst -
beteiligung aus eigener Tasche finanzieren. Um Überforderungen
zu vermeiden, wird eine Grenze gezogen
(chronisch Kranke: 0,5 Prozent des Jahreseinkommens,
alle anderen: 1 Prozent).
● Wird das Guthaben nicht benötigt, kann es ausgezahlt
oder auf das nächste Jahr übertragen werden.
● Basis der Selbstbeteiligung wie der restlichen Kostenübernahme
durch die Krankenkasse sind Einzelleistungsvergütungen
auf Grundlage der GOÄ. Kasse und
KV vereinbaren zuvor feste GOÄ-Steigerungsfaktoren."
Wie auch immer, am Schluß wird man wegen seiner Krankheit auch noch finanziell abgestraft...
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