Donnerstag, 10. März 2011

Snaptu: Gericht: Lotto-Verbot für Hartz-IV-Empfänger

Die Westdeutsche Lotterie darf laut einer Entscheidung des Landgerichts Köln keine Lottoscheine an Hartz-IV-Empfänger verkaufen. Ansonsten droht nach Medieninformationen eine Geldstrafe von 250.000 Euro. WestLotto in Münster ist schockiert,…


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