Freitag, 3. Juni 2011

Sozialer Kahlschlag durch die Hintertür.

Mit vorgeblichen Leistungsüberprüfungen nach Richtlinien, die einer rechtlichen Grundlage entbehren, versuchen namentlich nun die Allgemeinen Ortskrankenkassen AOK ihren Versicherten Leistungen vor zu enthalten.
 Besonders perfide, die Beanstandungen werden bevorzugt und zielgerichtet bei älteren Versicherten festgestellt. So wird der größtmögliche Nutzen für die AOKen erzielt, da sich insbesondere diese älteren, oft bettlägrigen Patienten mit geringerer Wahrscheinlichkeit zur Wehr setzen und ihre gesetzlichen Rechte einfordern. Andere Krankenkassen, wie z.B. die Innungskrankenkassen erklären von sich aus, eine solche Verfahrensweise auf keinen Fall anwenden zu wollen, um die Gesundheit ihrer Versicherten nicht zu gefährden.

 Bei der AOK Baden-Württemberg findet das jedoch planmäßig statt. Auf Nachfrage wurde diese Vorgehensweise auch so bestätigt.
BUH

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